Baugenehmigung für die Gartensauna: Regeln nach Bundesland
Wie groß darf eine Sauna im Garten ohne Baugenehmigung sein? Grenzen aller 16 Bundesländer, Holzofen, Abstand zum Nachbarn. Mit Paragraf, Quelle und Stand.

Keine Rechtsberatung: Dieser Beitrag fasst die Landesbauordnungen und amtliche Quellen zum angegebenen Stand allgemein zusammen. Verbindlich ist die Auskunft deiner Gemeinde oder Bauaufsichtsbehörde.
Inhalt dieses Artikels
Kurze Antwort
Kurz gesagt: Das hängt vom Bundesland ab. Ohne Baugenehmigung sind kleine Gebäude im Innenbereich je nach Land bis 10 m² Grundfläche (zum Beispiel Berlin, Bremen, Thüringen) oder bis 30, 40, 50 oder 75 m³ Rauminhalt erlaubt. In den meisten Ländern gilt das nur für Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten. Eine Sauna mit Holzofen ist dann meist genehmigungspflichtig, eine Sauna mit Elektroofen oft nicht. Im Außenbereich gelten viel engere Grenzen. Verbindlich ist immer die Auskunft deines Bauamts.
Erst prüfen: Wie groß ist deine Sauna?
Die meisten Länder messen den Brutto-Rauminhalt, also das Volumen nach Außenmaßen. Einige Länder nehmen stattdessen die Grundfläche. Grob gerechnet:
- Fasssauna: Fläche des Kreises mal Länge. Ein Fass mit 2,20 m Durchmesser und 3 m Länge hat etwa 1,1 × 1,1 × 3,14 × 3 ≈ 11 m³, dazu kommen Dach und Unterbau.
- Eckige Gartensauna: Länge × Breite × mittlere Höhe. 2,5 × 2,5 × 2,5 m sind gut 15 m³. Eine Sauna mit Vorraum von 4 × 3 m bei 2,6 m Höhe hat schon über 30 m³.
Die meisten Fasssaunen und kleinen Saunahäuser bleiben damit unter den Grenzen für das Volumen. Entscheidend ist dann, ob dein Land Feuerstätten oder Aufenthaltsräume ausschließt. Ob ein Saunaraum als Aufenthaltsraum zählt, bewerten Bauämter nicht einheitlich. Frag das vorher.
Die Regeln aller 16 Bundesländer
Stand der Abfrage: 5. November 2026. „Innenbereich“ heißt im Ort, in einem bebauten Gebiet. „Außenbereich“ heißt außerhalb, zum Beispiel auf einem Gartengrundstück am Feldrand. „An der Grenze“ beschreibt, wann ein kleines Gebäude ohne eigenen Abstand zum Nachbarn stehen darf.
| Land | Ohne Baugenehmigung (Innenbereich) | Holzofen und Außenbereich | An der Grenze ohne Abstand |
|---|---|---|---|
| Baden-WürttembergAnhang 1 Nr. 1 a (lxgesetze.de)§ 6 Abs. 1 | bis 40 m³, nur ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten | mit Holzofen nicht verfahrensfrei; außen bis 20 m³ | Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Wandhöhe bis 3 m, Wandfläche bis 25 m², 9 m je Grenze, 15 m insgesamt |
| BayernArt. 57 Abs. 1 Nr. 1 aArt. 6 Abs. 7 | bis 75 m³ | Wortlaut schließt Feuerstätten innen nicht aus; außen nur ohne Aufenthaltsräume, Toiletten, Feuerstätten, bis 20 m³ | ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten, Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, 15 m insgesamt |
| Berlin§ 61 Abs. 1 Nr. 1 a§ 6 Abs. 8 | eingeschossig bis 10 m² Grundfläche | nicht im Außenbereich | ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten, Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, Dach bis 45°, 15 m insgesamt |
| Brandenburg§ 61 Abs. 1 Nr. 1 a§ 6 Abs. 8 | bis 75 m³, nur ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten | mit Holzofen nicht verfahrensfrei; nicht im Außenbereich | ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten, Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, Dach bis 45°, 15 m insgesamt |
| Bremen§ 61 Abs. 1 Nr. 1 a§ 6 Abs. 8 | eingeschossig bis 10 m² Grundfläche (Gartengerätehaus 12 m²) | nicht im Außenbereich | ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten, Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, 18 m insgesamt |
| HamburgAnlage zu § 61, Nr. 1 a (haufe.de)§ 6 Abs. 8 | eingeschossig, ohne Aufenthaltsräume, bis 30 m³ je Hauptgebäude | nicht im Außenbereich | ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten, Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, 15 m insgesamt |
| HessenAnlage I Nr. 1.1§ 6 Abs. 10 | bis 30 m³, nur ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten | mit Holzofen nicht verfahrensfrei | nur untergeordnete Gebäude für Abstellzwecke, Wandhöhe bis 3 m, Wandfläche bis 25 m² je Grenze, 15 m insgesamt |
| Mecklenburg-Vorpommern§ 61 Abs. 1 Nr. 1 b§ 6 Abs. 8 | ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten, Wandhöhe bis 3 m, bis 40 m² Grundfläche | mit Holzofen nicht verfahrensfrei; nicht im Außenbereich | ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten, Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, 15 m insgesamt |
| NiedersachsenAnhang Nr. 1.1§ 5 Abs. 8 | bis 75 m³, nur ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten | mit Holzofen nicht verfahrensfrei; außen bis 40 m³ | ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten, Höhe bis 3 m, 9 m je Grenze, 15 m insgesamt |
| Nordrhein-Westfalen§ 62 Abs. 1 Nr. 1 a§ 6 Abs. 8 | bis 75 m³, nur ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten | mit Holzofen nicht verfahrensfrei; außen nur für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe | Gebäude bis 30 m³ ohne Aufenthaltsräume, Wandhöhe bis 3 m, Feuerstätten bis 28 kW zulässig, 9 m je Grenze, 18 m insgesamt |
| Rheinland-Pfalz§ 62 Abs. 1 Nr. 1 a§ 8 Abs. 8 | bis 50 m³, nur ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten | mit Holzofen nicht verfahrensfrei; außen bis 10 m³ | ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten, Wandhöhe bis 3,20 m, 12 m je Grenze, Dach bis 45°, 18 m insgesamt |
| Saarland§ 61 Abs. 1 Nr. 1 a§ 7 | eingeschossig bis 75 m³ | Wortlaut schließt Feuerstätten nicht aus; nicht im Außenbereich | keine eigene Regel für kleine Gebäude gefunden, offen: beim Bauamt fragen |
| Sachsen§ 60 Abs. 1 Nr. 1 a§ 6 Abs. 9 | bis 75 m³ | Wortlaut schließt Feuerstätten nicht aus; nicht im Außenbereich | ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten, Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, 15 m insgesamt |
| Sachsen-Anhalt§ 60 Abs. 1 Nr. 1 a§ 6 Abs. 9 | eingeschossig bis 10 m² Grundfläche | nicht im Außenbereich | ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten, Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, 15 m insgesamt |
| Schleswig-Holstein§ 61 Abs. 1 Nr. 1 a§ 6 Abs. 8 | bis 30 m³, nur ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten | mit Holzofen nicht verfahrensfrei; außen bis 10 m³ | ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten, Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, 18 m insgesamt |
| Thüringen§ 63 Abs. 1 Nr. 1 a§ 6 Abs. 7 | eingeschossig bis 10 m² Grundfläche | nicht im Außenbereich | ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten, Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, 18 m insgesamt |
Die Links in der Tabelle führen zum Wortlaut der jeweiligen Paragrafen. Wo der Text einer Bauordnung noch eine Einschränkung enthält, die hier nicht steht (etwa Verkaufs- und Ausstellungszwecke oder Denkmalschutz), gilt der Gesetzestext.
Genehmigungsfrei heißt nicht regelfrei
Auch ohne Baugenehmigung musst du alle anderen Vorschriften einhalten: Bebauungsplan, Abstandsflächen, Brandschutz, Denkmalschutz und eventuell eine Gestaltungssatzung der Gemeinde. Verstößt die Sauna dagegen, kann das Bauamt den Rückbau verlangen, auch Jahre später.
Was der Holzofen ändert
In zehn der sechzehn Länder schließt der Wortlaut der Genehmigungsfreiheit Feuerstätten ausdrücklich aus, oder die Freiheit gilt nur für sehr kleine Gebäude bis 10 m². Ein Holzofen ist eine Feuerstätte. Eine Gartensauna mit Holzofen braucht deshalb in Ländern wie Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern in der Regel eine Baugenehmigung. Dazu kommt fast überall: Ohne Abstand an der Grenze dürfen nur Gebäude ohne Feuerstätten stehen. Eine Ausnahme macht Nordrhein-Westfalen, dort sind in kleinen Grenzgebäuden bis 30 m³ Feuerstätten bis 28 kW zulässig.
Unabhängig von der Baugenehmigung muss der Bezirksschornsteinfeger jeden Holzofen abnehmen, bevor du ihn anfeuerst. Alles dazu: Sauna mit Holzofen im Garten: Was ist erlaubt?
So gehst du vor
Am einfachsten ist eine kurze E-Mail an die Bauaufsicht deiner Stadt oder deines Landkreises mit Maßen, Lageplan-Skizze und Ofenart. Eine schriftliche Antwort hilft dir später, falls ein Nachbar sich beschwert.
Häufige Fragen
Wie groß darf eine Sauna im Garten ohne Baugenehmigung sein?
Das regelt jedes Bundesland selbst. Im Innenbereich reichen die Grenzen von 10 m² Grundfläche (Berlin, Bremen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) über 30 m³ (Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein), 40 m³ (Baden-Württemberg) und 50 m³ (Rheinland-Pfalz) bis 75 m³ (Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen). Meist gilt das nur ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten.
Ist eine Außensauna genehmigungspflichtig?
Kleine Saunen ohne Feuerstätte sind im Innenbereich vieler Länder verfahrensfrei. Mit Holzofen, im Außenbereich oder oberhalb der Größengrenze brauchst du meist eine Baugenehmigung. Verbindlich ist die Auskunft deines Bauamts.
Braucht eine Fasssauna eine Baugenehmigung?
Eine Fasssauna ist baurechtlich ein Gebäude wie jede andere Gartensauna. Mit etwa 10 bis 15 m³ liegt sie meist unter den Größengrenzen. Entscheidend sind dann Ofenart, Bundesland und die Frage, ob dein Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt.
Darf eine Gartensauna an der Grundstücksgrenze stehen?
In fast allen Ländern dürfen kleine Gebäude ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten bis etwa 3 m Wandhöhe und 9 m Länge ohne Abstand an der Grenze stehen. Eine Sauna mit Holzofen muss in der Regel den normalen Abstand einhalten, eine Ausnahme ist Nordrhein-Westfalen mit Feuerstätten bis 28 kW.
Ist es erlaubt, eine Sauna im Garten zu haben?
Ja. Wie bei einem Gartenhaus regelt die Landesbauordnung, ob du eine Genehmigung brauchst und welchen Abstand du einhalten musst. Dazu kommen der Bebauungsplan und bei einem Holzofen die Abnahme durch den Schornsteinfeger.
Quellen
Wortlaut abgerufen am 05.11.2026. Bayern aus dem amtlichen Portal gesetze-bayern.de, die übrigen Länder über die Volltextsammlung gesetze.co, die keinen Stand angibt. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Text und die Auskunft der Bauaufsicht.
- Baden-Württemberg, LBO: Anhang 1 Nr. 1 a (lxgesetze.de), § 6 Abs. 1
- Bayern, BayBO, Text gilt ab 01.05.2026: Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a, Art. 6 Abs. 7
- Berlin, BauO Bln: § 61 Abs. 1 Nr. 1 a, § 6 Abs. 8
- Brandenburg, BbgBO: § 61 Abs. 1 Nr. 1 a, § 6 Abs. 8
- Bremen, BremLBO: § 61 Abs. 1 Nr. 1 a, § 6 Abs. 8
- Hamburg, HBauO: Anlage zu § 61, Nr. 1 a (haufe.de), § 6 Abs. 8
- Hessen, HBO: Anlage I Nr. 1.1, § 6 Abs. 10
- Mecklenburg-Vorpommern, LBauO M-V: § 61 Abs. 1 Nr. 1 b, § 6 Abs. 8
- Niedersachsen, NBauO: Anhang Nr. 1.1, § 5 Abs. 8
- Nordrhein-Westfalen, BauO NRW 2018, § 62 Abs. 1 zuletzt geändert mit Wirkung zum 01.01.2024: § 62 Abs. 1 Nr. 1 a, § 6 Abs. 8
- Rheinland-Pfalz, LBauO: § 62 Abs. 1 Nr. 1 a, § 8 Abs. 8
- Saarland, LBO: § 61 Abs. 1 Nr. 1 a, § 7
- Sachsen, SächsBO: § 61 Abs. 1 Nr. 1 a, § 6 Abs. 8
- Sachsen-Anhalt, BauO LSA: § 60 Abs. 1 Nr. 1 a, § 6 Abs. 9
- Schleswig-Holstein, LBO: § 61 Abs. 1 Nr. 1 a, § 6 Abs. 8
- Thüringen, ThürBO: § 63 Abs. 1 Nr. 1 a, § 6 Abs. 7



